Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1906. (97)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
  
  
  
(Xr. 10740.) Gesetz, betreffend die Abänderung des Artikels 26 und die Aufhebung des 
Artikels 112 der Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850. Vom 
10. Juli 1906. 
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Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ec. 
verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtags Unserer Monarchie, 
was folgt: 
1. 
Der Artikel 26 der Verfassungsurkunde vom 31. Jannar 1850 erhält 
folgende Fassung: 
Das Schul= und Unterrichtswesen ist durch Gesetz zu regeln. 
Bis zu anderweiter gesetzlicher Regelung verbleibt es hinsichtlich des 
Schul= und Unterrichtswesens bei dem geltenden Rechte. 
6#2. 
Der Artikel 112 der Verfassungsurkunde wird aufgehoben. 
Gegeben Drontheim, an Vord des Dampfers Hamburg, den 10. Juli 1906. 
(L. S.) Wilhelm. 
Gr. v. Posadowsky. v. Studt. Frhr. v. Rheinbaben. 
v. Bethmann Hollweg. Delbrück. Beseler. 
— — 
  
Redigiert im Bureau des Staatsministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
  
Bestellungen auf einzelne Stücke der Gesetz Sammlung sind an das Königl. Gesetzsammlungsamt in Berlin W.9 zu richten. 
Gesetz-Samml. 1906. (Nr. 10740.) 62 
Ausgegeben zu Berlin den 23. Juli 1906.
	        
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