Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1906. (97)

— 443 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
— Nr. 48. — 
Juhalt: Staatsvertrag zwischen Preußen und Sachsen wegen Herstellung einer Eisenbahnverbindung 
von Hoyerswerda nach Königswartha, S. 443. — Verfügung des Justizministers, betreffend 
die Anlegung des Grundbuchs für einen Teil des Bezirkes des Amtsgerichts Biedenkopf, S. 445. 
  
(Nr. 10776.) Staatsvertrag zwischen Preußen und Sachsen wegen Herstellung einer Eisen- 
bahnverbindung von Hoyerswerda nach Königswartha. Vom 24. März 1905. 
S#n Majestät der König von Preußen und Seine Majestät der König von 
Sachsen haben zum Zwecke einer Vereinbarung über die Herstellung einer Eisen- 
bahn von Hoyerswerda nach Königswartha zu Bevollmächtigten ernannt: 
Seine Majestät der König von Preußen: 
Allerhöchstihren Geheimen Oberfinanzrat Rudolf Ottendorff und 
Geheimen Baurat Franz Richard und 
Seine Majestät der König von Sachsen: 
Allerhöchstihren Geheimen Finanzrat Johannes Elterich und Geheimen 
Baurat Manfred Krüger, 
welche unter dem Vorbehalte der landesherrlichen Ratifikation nachstehenden Staats- 
vertrag abgeschlossen haben. 
Artikel l. 
Die Regierungen der im Eingange bezeichneten beiden Staaten sind über- 
eingekommen, eine durchgehende Eisenbahnverbindung zwischen Hoyerswerda und 
Königswartha herzustellen. 
Artikel II. 
Jede der beiden hohen Regierungen erklärt sich bereit, die zur Herstellung 
der genannten Eisenbahnverbindung erforderliche Bahnstrecke auf ihrem Gebiete 
für eigene Rechnung bis zur beiderseitigen Grenze zu bauen, sobald sie die gesetz- 
liche Ermächtigung hierzu erhalten haben und die Erfüllung derjenigen Bedingungen, 
von denen der Bau gesetzlich abhängig gemacht werden sollte, sichergestellt sein 
Gesetz-Samml. 1906. (Nr. 10776—10777.) 85 
Ausgegeben zu Berlin den 29. Dezember 1906.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.