Metadata : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Achter Jahrgang. 1892. (33)

Rußland.  (August  27.—30.)  301

beziehungsweise  mit  Gefängnis  von  einem  bis  sechs  Monaten  bestraft
  werden  soll.  Außerdem  haben  die  Käufer  den  Preisunterschied
  zu  ersetzen,  um  welchen  sie  die  Verkäufer  übervorteilt  haben.

27.  August.  Abberufung  des  deutschen  Militärbevollmächtigten
  Herrn  v.  Villaume.
30.  August.  Note  Rußlands  an  den  russischen  Geschäftsträger

in  Konstantinopel  bezw.  an  die  Pforte.

St.  Petersburg,  18.  August.

Herr  Geschäftsträger  Die  Kommentare,  zu  welchen  der  jüngste  Besuch
  Stambulow's  auf  allen  Seiten  Anlaß  gegeben  und  das  Aussehen,
welches  er  im  Publikum  im  allgemeinen  und  in  der  Presse  verursacht
hat,  veranlassen  uns,  die  Aufmerksamkeit  der  hohen  Pforte  auf  den
Eindruck  zu  lenken,  welchen  dieser  Zwischenfall  auf  die  Kaiserliche  Regierung
  gemacht  hat.  Ohne  ihm  irgend  eine  übertriebene  Bedeutung
eizulegen,  können  wir  nicht  umhin,  unserem  Bedauern  darüber  Ausdruck
zu  geben.  Ihre  Mitteilungen  haben  uns  auf  dem  Laufenden  gehalten  über
die  Ankunft  Stambulow's  am  Bosporus,  den  ihm  gewährten  Empfang  und
die  vertraulichen  Mitteilungen,  welche  Ihnen  über  die  Frage  seitens  des
ottomanischen  Ministers  und  des  Sultans  selbst  gemacht  worden  sind.  Der
türkische  Botschafter  in  St.  Petersburg,  Hasni  Pascha,  hat  uns  ebenfalls
auf  Grund  von  Instruktionen  seines  Souveräns  erklärt,  daß  Stambulow
keinerlei  Ermächtigung  erhalten  hatte,  nach  Konstantinopel  zu  kommen,  daß
seine  Reise  eine  Ueberraschung  gewesen  sei  und  daß  sie  in  keiner  Weise  die
korrekte  Haltung  der  Türkei  gegenüber  dem  Stande  der  Dinge,  welche  in
Bulgarien  im  Gegensatze  zu  den  Verträgen  bestehen,  ändern  werde.  Während
wir  von  diesen  Versicherungen  Kenntnis  nehmen,  können  wir  Ihnen  nicht
verhehlen,  daß  sie  uns  nicht  vollständig  über  den  fraglichen  Zwischenfall
aufgeklärt  haben.  Da  die  persönliche  Bezeugung  von  Achtung  und  Ehren
für  Stambulow  in  der  Hauptstadt  des  ottomanischen  Reichs  so  schnell  folgte
auf  die  Hinrichtungen  in  Sofia  und  die  Veröffentlichung  angeblicher  Dokumente,
  eines  von  einem  Fälscher  gegen  die  russische  Regierung  gerichteten
Werkes,  durch  eine  bulgarische  Zeitung,  die  „Swoboda“,  so  mußte  jene  berechtigte
  Empfindlichkeiten  erregen.  Die  Reisen  des  bulgarischen  Diktators
waren  offenbar  darauf  berechnet,  die  Aufmerksamkeit  von  dem  peinlichen
Eindruck,  den  seine  letzten  Handlungen  hervorgerufen  haben,  abzulenken
und  durch  den  Anschein  eines  politischen  Erfolgs  das  Prestige  und  die
Autorität  seiner  Macht  zu  erhöhen.  Indem  die  ottomanische  Regierung  sich
zu  diesem  Manöver  hergab,  unwillkürlich,  wie  wir  gern  glauben  möchten,
hat  sie  dem  Regime  der  Usurpation  in  dem  Fürstentume  eine  Ermutigung
gewährt,  einem  Regime,  dessen  offizielles  Bestehen  von  Europa  nicht  anerkannt
  worden  ist.  Auch  glauben  wir  nicht,  daß  der  Empfang  der  Herren
Grekow  und  Natschewitsch  als  Präzedenz  in  diesem  Falle  dienen  konnte;  im
Gegenteil  scheint  uns  dieser  den  durch  den  letzten  Zwischenfall  hervorgerufenen
  Eindruck  eher  zu  verstärken,  als  zu  vermindern.  Indem  die
ottomanische  Regierung  auf  diese  Weise  ihre  Handlungen  der  Hflichkeit
gegenüber  den  bulgarischen  Politikern  bis  zu  Stambulow  selbst  steigerte,
hat  sie  den  Schein  erweckt,  als  ob  sie  indirekt  das  jetzt  unglücklicher  Weise
in  Sofia  herrschende  System  zu  sanktionieren  und  so  die  politische  Unsicherheit
  einer  Ordnung  der  Dinge  fortzusetzen  wünsche,  welche  allgemein  als
eine  beständige  Gefahr  für  die  Sicherheit  und  den  Frieden  Europas  angesehen
  wird.  Auch  scheint  die  ottomanische  Regierung  durch  den  Empfang