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Conventlonsgroschen auf die glelche Hoͤhe in Silbergroschen mit Erlaß des Aglo an die
teslen der fruͤheren, zwoͤlf ordinaͤren Steuern des Conventlonsfusies getreten sind, und
die erwaͤhnten drei Sustentationssteuern, zusammen also achtzehn Landessteuern, wie
blsher auf das Jaht 16853 hlermit ausgescht leben und sind in foigenden Termlnen zu ent-
richten:
die drel erslen auf den 21sten Maͤrz,
dle vierte und fuͤnste auf den 25sten April,
die sechste und siebente auf den 23sten Mal,
dle achte und neunte auf den 27sten Juni,
die zehnte und ellste aufden 2 5sten Juli,
bie zwölste und drelzehnte auf den 20 ten August
dle vlerzehnte und sunszehnte auf den Zten October,
dle sechozehmte aus den 1sten November,
dle siebengehmte auf den 2 sten November,
dle achtzehnte auf den 20sten December.
Grelz, den 16. December 1852.
Fürstl. Neuß. Plauische Landesregierung das.
Otte.
v. Geldern Cr#pendor'.
30. Bekanntmachung Fürstlicher Landesregierung,
die Erhshung der in die Fürstliche Landstraßenbaucasse und in die Kran-
kenhauscasse fließenden Abgaben vom Tanz, sowie die Gleichstellung
derselben für die nach der Regierungsverordnung vom 26. März 1852
erlaubten Tänze betreffend.
Dastch in Folge der Reglerungsverordnung vom 26. Mäcz 1852, die Einschrän=
kung des Tanzhaltens betreffend, in Rücksicht auf den sich ergebenden Aussall in den