Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1852. (1)

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schlenenen mit der andern Parthel vorlaͤufig uͤber gewisse Grundsaͤte, wonach bie Ausein. 
andersetzung geschehen soll, sich verelnigt, so wird das bei der anderwelten Vorladung 
der Nichter schienenen anzudrohende Präjudlz aus den Beltrite zu den Zugeständnissen und 
Erklirungen der Erschienenen, Inlowelt dlese mlt den Ausgebliebenen in glelchem Ver- 
bältnisse stehen, gerlchcer. 
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Ermmlttekung des Wegen Vransghlagung des Werthes F. abzusoͤsenden Hur- und Tripgerechrigkele 
un ist vorerst von der Behörde elne Wereinlgung unter den Bethelligten zu hrichen. 
Kommn eine solche ulche zu Stande, so trikt elne sörmliche Abschätzung eln, welche, In. 
(ofern nicht ein Antrag von Selten der elnen oder der ondern Parthel auf Zuglebung 
mehrerer Sachverständlger gegelle wird, durch den sür das Abläsangageschäft lm Auge- 
meinen verpfllchteren Sachverständigen allein ersolge. Jeder unmlktelbar Bethelligte 
bot das Recht, die Zuziehung voch anderer Sackverständlgen zu verlangen, und die Ab- 
schätung geschlett olsdann in der im Civliprozeß Herkömmlichen Welse, so doß außer j#- 
sem von Amtswegen sbgeorbneten Sochverstöndigen noch zwel andere, von denen jede 
der Partheien einen vorschläge, nach vorgänglger Vereidlgung zugezogen werden. Der 
Antrag Plerauf ist aber ist aber spätestens, bei Vermeldung der von selbst elneretenden 
Ausschllehung, ltn dem zu den Verglelchsverhandlungen über den auzunehmenden Wertb 
aonberaumten Termin, oder, wenn eln solcher nichr besonders angesetzt worden 18, inner- 
balb der von Amtswegen anzusetzenden Fel# anzubringen. 
. 55. 
Grundioge vit- u vbl em Behufe ist solgendes zu ermitteln: 
r Ernttntang. 3 * deh t leri elerleon der welsepflichelgen Grandslöcke, 
k der Weidewerth derselben, 
e. die Thellnehmungsrechte an der Hutung- und Triscbefugnlß. 
Nach dem Etrgebniß dieser Ermittelungen ist der Werth festzustellen, welchen die 
abzuloͤsende Besugniß fuͤr den Berechtigten hat. 
S. 56. 
Wenn elne Vermessung vorhanden ist, wird selbstverstaͤndlich dlese bel Ermitte 
lung des Iu dergeban zu Grunde gelegt 
ie Vermessung vorhanden #K, wird der Flächengehale nach der Angabe der 
Gerunsenertn bezüglich der Gerichtpersonen, und allenfalls minelst einer ungefähren 
Abschätzung des Auehenden Landwirehschostsversländlgen nach dem Hier landühlichen 
Maah, den Scheffel zu 100 achtelligen □uthen, festgeslellt. 
Findet in diesem 8 spaͤter hin eine VWormessun eu, und stellen sich dabel Diffe- 
renzen gegen das Ergebnlß jener Abschaͤtzung beraus, so koͤnnen solche auf Antrag der Be- 
theuͤlgten dann nachtraͤgllch berlchtigt werden, wenn der Unterschied bel dem einzelnen 
Verpflichteten sich wenigstens auf sechs Sllergroschen Rente oder suͤnf Thaler Capltal 
berechner. Geringere Differenzen haben kelne Aenderung in der Ablösung zur Folge. 
Ermlittluug des 
ölächengtholts. 
 
	        
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