suͤr dle nelen bel gerlchtllchen Verhandlungen an Gerlschtsstelle (Al-
bühren
Gebühren der Dorfgerichtspersonen und Gerichtsbeisiber
— 101 —
Abschnitt C.
— Bezirks= und Communvorsteher (Amtöülteste).
seslurge
a. bei e#hs in Preiiien Cioll- und Dm
tions-Sachen
D. bel Verbendange der srelwilligen Gerichsbarkelt und 5n. -
achen:
minlstrativ-
on. bel gerichtlicher Uebereignung von DImebilen
wenn der Werth des Gegenstandes äber 50 Rehlr. beträgt
wenn der Werth * als 50 Rihtt. und ** öber 100. T
betraͤgt.
wenn der tt Werth mebt als 100 Rihle.n und % über 500 i
beteäge
wenn der Werth mehr als 500 Rihlr. u. cheüber 1000 Rchle. 6*e
wenn der Werth über 1000 betcäge
bis
Faͤrstliche Justizstellen, bel denen eine Gerichtsassessur bel Wer-
schreibungen nicht Statt indet , baben für den betreffenden Fürstlichen
Amterichker wegen der von ihm oflichtmäßig zu ertheilenden Aus-
kunft eine Gebuhr anzuseten, welche beid der unlersien der vorgedachien
Wertheklossen in.
bel der solgenden in
dritten. .
7. 7“ bie
„ „ vlerten 9
bis
7 % fünseen .
bls
esteht.
Damlt werden sie zuglelch wegen lhres etwalgen Anspruchs auf dle
30/JVIA
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