Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1853. (2)

suͤr dle nelen bel gerlchtllchen Verhandlungen an Gerlschtsstelle (Al- 
bühren 
Gebühren der Dorfgerichtspersonen und Gerichtsbeisiber 
— 101 — 
Abschnitt C. 
— Bezirks= und Communvorsteher (Amtöülteste). 
seslurge 
a. bei e#hs in Preiiien Cioll- und Dm 
tions-Sachen 
D. bel Verbendange der srelwilligen Gerichsbarkelt und 5n. - 
achen: 
minlstrativ- 
on. bel gerichtlicher Uebereignung von DImebilen 
wenn der Werth des Gegenstandes äber 50 Rehlr. beträgt 
wenn der Werth * als 50 Rihtt. und ** öber 100. T 
betraͤgt. 
wenn der tt Werth mebt als 100 Rihle.n und % über 500 i 
beteäge 
wenn der Werth mehr als 500 Rihlr. u. cheüber 1000 Rchle. 6*e 
wenn der Werth über 1000 betcäge 
bis 
Faͤrstliche Justizstellen, bel denen eine Gerichtsassessur bel Wer- 
schreibungen nicht Statt indet , baben für den betreffenden Fürstlichen 
Amterichker wegen der von ihm oflichtmäßig zu ertheilenden Aus- 
kunft eine Gebuhr anzuseten, welche beid der unlersien der vorgedachien 
Wertheklossen in. 
bel der solgenden in 
dritten. . 
7. 7“ bie 
„ „ vlerten 9 
bis 
7 % fünseen . 
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esteht. 
Damlt werden sie zuglelch wegen lhres etwalgen Anspruchs auf dle 
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