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3.
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15.
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bel den Oberbehoͤrben .
. fü- Abwarkung elnes Berechnunze., Pro- ober Reprobuctlonstermins,
nes, vom Ouͤtetermin abgesonderten Rechcbtermins/ eines Aau-.
bonfoleremin im oncurse
bel den Oberbehörde
. für Abwoktung elnes ntileibn plbllalone- bose
bl n) Oberbehoͤrden .
Kommt in einem Termin ein Vergleich 4 Stande, der nicht blos
auf Zahlungsbefriftung oder sonstige Modifikatlon des Zugeständnisses
gerichtet ist, so darf der Sachwalter das Doppelce der bekreffenden
Terminsgebühr fordern.
fuͤr *rr1 bel elnem Verhörs= oder Schwörungskermin in Denunkia-
tlon
chen, iih nichr nach dem Oesete über summarischen Prozeß
zu verhandeln sind
. suͤr - eines Publikationstermis in beracithen Denungiatlons-
sonstige Lokalverhand
a. wenn dazu ein balber Tag oder weniger zu verwenden ist
bis
b. wenn eln ganzer Tag darauf zu verwenden ist . .
Wlrd bel einem Termin dleser Art ein Verglelch 44
wodurch wirkliche Strellwunke ibre Erledigung erhalten, so könn
zwar Sachwalcer niche das Doppelke der bestimmten Gebühren 2
dern; ¾ ## hnen aber eln Zuschlag von 15 Sgr. bis 20 Sgr. zu
bewillig
Se- Anwoleschostegebübren finden allenthalben bel Terminen
nicht S
fuͤr das lide Verfahren uͤber die Klage uͤber den Beweis oder
Gegenbeweis fuͤr jede Partei .
fuͤr Llanihieung einer Forderung in elnem die hatlonstermin vutt die
deküecrnitdenILontradlctoegewechseleenSage. .
bis
dem Curator litis fuͤr eln rechtliches Verfahren . ·
·vs-
fuͤr die Abwartunq eine-l gerichtlichen Termins zuer Besichtlgung „ cder
WFN
115
—120
–225—
—.20 —
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far Beweis oder GOegenbewels, von jedem Artikel
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