Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1853. (2)

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fuͤr Negozirung von Darlehen hat der Sachwalter, dafern nicht etwas 
nderes zwischen ihm und dem Auftraggeber vertragmaͤßlgsestgesetzt 
worden tstblggumBetkagevonsoothllPkozenqullses 
aber sterker Ist, von der übersteigenden Summe nue noch ein halbes 
Prosene als Prokuraturgebühr zu beanspruchen. 
Mle dieser Gebühr jedoch sind alle dabei vorkommenden Bemühun- 
gen, Unterredungen, Verhondlungen, Wege, Correspondenzen, 
Empfangnabme, Aufbewahrung und Auszahlung des Geldes r. 
vergücet. Nur die etwaige baare Auslage für Briesporto, oder bei 
Eingang des Geldes verlegee Transportkosten dürsen noch besonders 
in Rechnung gebrache werden. Reeisekosien aber passiren bloß dann, 
wenn die Reise auf ausbrückliches beschelnigtes Verlangen des Auf- 
traggebers vorgenommen worden ist. 
Gelingt es nichr, das gesuchte Darlehnskopical zu beschaffen, so 
darf der Sachwalter lediglich dle Vergütung der gehabten baaren 
Auslagen verlangen, sosern zwischen lhm und dem Austraggeber et- 
was anderes nicht ausdrücklich bestimme worden sst. 
sür Empfangnahme und Ablieserung oder Auszahlung von Geldsummen 
mie Elnschluß der Zäblgebühren und der unsgonelieunze von 
sien „under . 
. rd jedoch einem Sochwalter die Verwallung einer Vermägens= 
mosse bakinogen, so bar sich derfelbe glelch anfänglich mic dem Auf- 
grogsebert über ein Honorar zu verstähdlgen und es ist dann solches 
entscheld 
sür fchernedn Wege innerhalb des Wohnorts, namentlich wegen zu 
baltender Ansragen und einzuglehender Erkundigungen 
.An Reisekosken Har der Sachwalter bel nothwendigen Hielsen nebe b bem 
Ansate für das Geschäst selbst zu fordern 
a. für Versumß von seder Stunde ber Hlnteise 
jedoch nie über 
für den ganzen Tag 
Für dle Hctrat findet nur dann, wenn solche an dem nämllchen 
Toge nicht möglich war, ein Ansatz derselben Gllederung Statt. 
Bel Reisen von mehr als eintaͤgiger Dauer, tritt suͤt Versäum- 
niß und das Geschaͤft Aulammengenommen, für jeden T Tag 
(24 Stunden) der Abwesenheit ein Ansatz vo 
ein. Ueberschleßende Stunden werden ach der obigen Scala be- 
rechnek. 
r an Dlöten sür jeden halben ag 
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