Seine Majestaͤt der Koͤnlg der Belgier:
den Grasen Camille de Briey, Baron de Landres, Conimandeur Allerhoͤchst-
(hres Leopold. Ordens, Grpteru der Fran zoͤsischen Ebrenlegion, des Könlglich Spa.
nischen Ordens Carls , des Königlich Baiceischen Ordens der Krone und vom
heiligen Mlchael, des #ali er Riederländischen Löwen-Ordeno, des Königlich Grie-
chlschen Erlöser-Ordens, des Kursürfllich Hessischen Goldenen böwen. Ocdens, des
Großherzoglich Hossischen Lu#wig. Ordens, des Persischen Sennen, und Löneen- Or,
dens erster Classe, Allerhöchstihren auzeerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten
Mlister bei dem Durchlauchtiglken Deutschen Bunde, an dem Königlich Baierischen,
dem Königlich Wuctembergischen, dem Großherzoglich Bodischen, dem Kursüestlich
Heslischen, dem Großberzoglich Hessischen und bem Herzoglich Nassauischen Hose,
sowie bei der sreien Stadt Franksurc,
welche in Gemähbeit der tönen ertbeilten Specialvollmachten über die nachstehenden Au-
tikel überelngekommen sind.
Artikel 1.
Die Reglerungen Seiner Durchlauche des souverainen Fürsien Reuß ällerer Linie
und Selner Masjestät des Könlgs der Belgier verpslichten sich zur gegenseitigen Auslie-
serung derjenigen Individuen, eigene Unterthanen ousgenommen, welche aus Belgsen in
das Fuͤrstenthum Reuß alterer Linie oder aus dem Fürsienthum Reuß älterer Linie nach
Belgien lich geslüchtec haben und nachbenannter Verbrechen oder Vergehen durch die Be-
örden desjenigen der beiden Staaten, in welchem dieselben begangen wurden, ange-
schuldlgt oder sür schuldig erkanmt worden sind.
Dlese Verbrechen und Vergehen sind:
1. Mord, Verglstung, Verwandtenmord, Klindesmord, Todtschlag, Norh#
jucht;
2. Brandskistung;
3. Urkundensätschung, (nobesondere auch Fälschung von Bankzekceln und Staats=
papieren;
4. Falschmunzen, Munzsälschung und Verausgabunz falscher Münzen;
5. Melneid und salsches Zeugniß;
6. Raub, Diebslahl, Ber##g, amtliche Erpressung und Veruntreuung:
7. Beteügerischer Bankerott.