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sie für etwolge von ihnen eingerechnete Reste — da solche nur durch Außerachtlossung jener
Bestlmmung entstehen können — eln ustehen baben.
Greisz, den 24. Mai 1853.
Fürstl. Reuß. Plauisches Consistorium vaf.
Otto.
v. Geldern= Crispendork.
20. Verordunung,
die genaue Befolgung des vorgeschriebenen Lehrstundenplané hinsichtlich
der ganzen und halben Schultage betreffend.
Da zu vernehmen gewesen, daß in mehrern Schulen des Landes von dem vorge-
schrlebenen Lehrslundenplane in der Weise abgewschen werde, dah mit Beseitigung der
balben Schultage an den Mittwochen und Sonnabenden, der Unterricht Sonnabends
völlig ausgesete und doser Mittwochs Nachmittag Schule gehalten wird, — durch solche
Abweichung aber die Gleichmäßigkelt des Lehrplans in den verschledenen Schulen gestöre
und die Schuljugend um wöchentlich zwei Stunden Unterriche verkür#zt wird, auch die
Mlétwochs-Nachmitlage wegen der wünschenswertben Theilnohme an den Lehrer-Con-
serenzen den Lehrern srei bleiben müssen: so wird Hiermit verordnet:
1. Ee ist der vorgeschriebene Lehrstundenplan, nach welchem Montags, Dienstags,
Donmnerstags und Freitags Vor= und Nachmittags, an den Mictwochen und Sonnaben-
den aber nur Vormittags Unterricht ertheilt werden soll, in sämmtlichen Schulen des
Landes unabweichlich zu besolgen.
2. Die Loral. Schulinspectlonen Haben darüber zu wachen, daß auch in dieser Be-
ziehung der bestehenden Schulordnung in keiner Weise zuwihergebandelt werde.
Gresz, den 31. Mai 1853.
Fürstl. Reuß. Planisches Consistorium das.
Otto.
v. Geldern, Grispendors.