Termint ·
vrtrhandlungin.
Aufnahme der
Becesteel.
Seuzendewets
. 20.
Bleiben belde Partelen im Verhörsrermin aus, se blelbe dle Sache bis auf weilere
Agregung auf sich beruhen, doch sind dle enestandenen gerlchtlichen Kosten vom Kläger
elnzugleben.
(. 30.
Slnd belde Thelle gehörig erschienen, so har das Gersche zuvörberst mic aller Mühe
bie Herstellung elner gütlichen Einlgung zu versuchen und zu diesem Behuse sachgemäße
Vergleichsvorschlöge zu rhun. Komme ein Verglelch nicht zu Stande, so hat das Ge.
richt, ohne dah es elner Provokatlon Seiten des Klägers bedarf, mie dem Beklageen,
basern dieser nlcht eine schristliche Antwort auf dle Klage überglebe oder überhaupt das im
4cen Abschnicte beschriebene Versabren Mlat greife, die lehtere Punke vor Punke durch-
zugehn, dessen Antworten sorgfälelg nlederzuschreiben und dle von ihm vorgeschüczten Ein-
reden mie der erforderlichen Deutlichkeit u protokolliren.
Einer förmlichen Einlossung bedarf es niche; jede Antwort genüge, wenn dleselbe
nur deutlich und bestlmme (K.
. 31.
Mit derselben Genauigkelt ist der Kläger wegen selner Repliken auf dle Anewort
und Einwendungen des Beklagen zu befragen, sowie lebterer wleder umständllch über dle
Repliken zu hören und überhaupt über die Terminsverhondlungen ein ausführliches Pro-
kokoll zu Halten ist. Dlese wechsellelilgen Erklärungen und Ankworken der Parkelen müs.
sen, ohne daßm es einer besonderen Androhung bedors, bel Strase deo Zugesländnisses be-
wlirke werden, worüber das Gerscht die Parteien gehörsg zu belehren hat.
32
Nach diesem wechselselilgen Gehör der Parkeien hat das Gericht, dasern es dasselbe
nicht für angemessen ochtet, zuvor nochmals die Güte zu pftegen, die Sereltihelle auszu.
sordern, über die von ihnen angesührten, vom Gegner ulchr eingeräumcen Toatlachen,
welche auf die Entscheidung von Einfluß sein können, ihre Beweismittel, so welt dieß
nicht bereles vom Kläger bel dem Klagonbringen geschehen mute, vollständig anzuzel,
gen; zugleich ist damie dle Eröffnung zu verbinden, daß dle Partelen mit elner späceren
Anzeige von Beweismitteln niche gehört werden können, sie vlelmehr derselben, so wele
solche niche im Verhörskermin gehörlg angegeben worden, für verlustig geachter werden
sollen.
8. 33.
Wenn elne Partei sich des Zeugenbewelses bedlenen will, so hat sie, soweit dleß
nsche vom Kläger schon belm Klaganbringen gescheben muhke, dle abzuhörenden Zeugen
mie Angabe deren Wohnorts namhost zu machen, der Gegner aber selne Einwendungen
gegen deren Persönlichkeie und Zulässigkeic onzubringen.
Besondere Fragstuͤcke finden nicht Statt; doch kann der Produke den Rlchter ouf die-
jenlgen Punkee, worüber er dle Zeugen mit befrage zu sehen wünscher, noch besonders Ju
Procokoll aufmerksam machen.