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ttitel 2.
Die Bestlmmungen dleser Uebereinkunft sollen auf jeden andern Staat des
Deuisches Bundes Anwendung finden, der spaͤter selnen Beitiltt zu derselben erklaͤrt.
Arti .
KehrtdekotstmhireadenTheilesollgchqlkensein,laOemåsiheltdekBefliw
mungendieserUebekelnksmstsei-steigerun-Bürger-oderUntbqnenquszullkfekm
.kkte.
Wen-seinJnvividuum,daselaesderindiesesllebtkeinkunstousgezåhltenVen
brechen angeklagt ist, ein neues Verbrechen in dem Gebiete des Staates begangen
baben sollte, wo er eine Zuslucht gesuche hat oder aufgesunden wird, so soll ein sol-
ches Individuum ulche eher in Gemäßbeit der Bestimmungen dieser Uebereinkunst
ausgeliesert werden, als bis dasselbe vor (Gericht gestellc worden sein und dle auf ein
solches neuen Verbrechen gesetzte Stease erlitten haben oder srelgesprochen worden seln
wied.
rti .
DiegegenwärtigeUebel-einkauftsollblszum1.Jcnssak18581nKs-askbleibt-I,
und wenn kein Theil dem andern sechs Monate vorher Mittheilung von seiner Ab-
sicht macht, dieselbe dann aufzuheben, so soll sie serner in Krast bleiben bis zu dem
Ablauf von jwölf Monaten, nachdem einer der Hoben kontrahirenden Theile dem an-
dern von einer solchen Absicht Kenntnisi gegeben; wobel jeder der kontrahirenden Theile
sich das Recht vorbehaͤlt, dem andern eine solche Mittheilung zu jeder Zelt nach dem
Ablauf des gedachten erslen Januar 1858 zu gehen zu lasse
Die gegenwaͤrtige Uebereinkunft soll ratificiet weiden von der Preußischen Re-
glecung und von dem Praͤsidenten unter und mit der Genehmigung und Zustimmung
des Senates der Verelnigten Staaten und dle Ratifikationen sollen zu Washington
innerhalb sechs Monaten von dem heutigen Datum, oder wo moͤglich fruͤher, aus-
gewechselt werden
Zur Urkund dessen Haben wir, dle respectiven elmchiee dlese Ueber-
elnkunft unterzeichnet und blerumer unser Slegel belgedeücke
In dreisacher Aussertigung geschehen zu Woehington, den Hecbegehnten Juni
1852; im 76sten Jabre der Unabhängigkeit der Vereiniglen Staccen
(gez.) Fr. von Gerolt. (gei) Dan. Websler.
(L. S.) (L. S.)