Zweite Abtheilung.
Von dem Verfahren in geringfügen Rechtösachen.
nu noch einfacheres und kür. grs uss- das in der ersten Abtheilung vorgeschriebene e zunee *
mashnn, soll in geringsügigen Rechtssachen beobachtet werden. trladre
Demselben sollen unterliegen:
1, alle Rechtssachen, deren Gegenstand nicht mehr als Zwanzig Thaler N. C.
Hauptwerth oder Zwäls Silbergroschen jährlIchen Nutzungswerih beträgt; mit
alleiniger Ausnahme der Wechselsachen;
2, alle Hausmlerbstreltigkeiten, sosern es dabel auf den Einzug oder Auszug
oder auf vertragmähige Herstellung der in dem Miethkontract begrisfenen Ge-
gensiände ankemme;
. Jerungen zwischen Gesinde und Dienslherrschaften, so welt dleselben nicht nach
6. der Gesindcordnung vom 25. Mär 1828 einer blos polizeillchen Ver-
bondliung zu unterwerfen sind. Wegen Forderungen an siskirirdigem Oenl.
lohn sind die Bestimmungen unter No. 1. dieses §. und No. 1. des
maaßgebend;
. Injuriensachen, so weit dleselben nicht nach §. 2. a. des Landesgesetes vom
22. Novembec 18411 dem Gebiete der Criminalobergerlchrsbarkeit zugewiesen
und daher von Amtswegen zu untersuchen sind;
Innungs= und Zunfestreiesgkeiten, sosern dieselben zwischen einzelnen Mei-
stern oder zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen derselben Zunft enrste-
ben und nach elnem zum Anhalr dienenden Lebrkontrace oder nach Handwerks-
staruren oder Gebräuchen zu ensscheiden sind.
Disfferenzen einer ganzen Innung mit einer andern oder gewisser Klassen
derselben Innung sind wie seither von Firfllicher Landesreglerung im Adminl=
strativwege zur Erledlgung zu belngen
6. Streltigkeiten, deren verzögerte Schlichung elnen unerseblichen Schaden be.
sorglich macht, namentlich
a Inbiblions und Arreslsachen
D. provisorlsche, durch die Sah erbelschte, Versägungen in Pacht-
ermissionssachen und Basteeieigkeiten.
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69.
Die Vorladung beider Parteien ersolgt mitlelst Bestellzecrrels, und zwor des Be- wWe
klageen ohne abschristliche Mitthellung der gegen ihn ongebrachten Klage; dagegen muß «
vekBestellzcttclquIIerdrnchocdekmncndck Vothdung in minderwichtigen Rechtssachen