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aus Pos. 4: Abfaͤlle von Glashuͤtten, desgleichen Scherben und Bruch von Glas
und Porzellan; von der Bleigewinnung (Blelgekrd6, Blei= Abzug
oder Abstrich und Bleiasche); von der Gold und Sllberbearbeltung
(Munzgröbe); von Seisenstedereien die Unterlauge; Bluc von ge-
schlachtetem Vieh, sowohl flüssiges als elngerrocknetes.
aus Pos. 7: Waslerblei (Relßbtel), *- in solgender Fassung: Graphle (Was-
serblei, Relßblel); Kobalter
aus Po. 17: Karden oder Weberdisteln.
aus. P. 38#: Töpferthon süe Porzellanfabelken (Porzellanerde).
Außerdem:
Absälle von Seidencocons, srch Flockselde (Absälle von Has-
peln und Spinnen der rohen Seid
Zweite Abtheilung des Tarifs.
Bel den Gegensländen, welche bel der Einsuhr oder bei der Ausfuhr elner Ab.
gabe unterworsen sind, kreten solgende Abänderungen ein:
A. In Bezug auf die Zollsätze.
I. Vom Ausgangszoll werden befrelt:
Roheilen aller Arc; alles Bruckeisen, Eisenfelle, Hammerschlag (Pos.
6. Eisen oder Stabl).
II. Von folgenden bisber ehells in der ersten Abeheilung des Tariss stehen=
den, tbeils lm Tarif nicht namenelich ausgeführten Arcikeln sind die bel-
gesügeen Eingangsgollsätze zu erheben und zwar;
1) von Eisenbeizen, elaschließlich Eisenrostwasser 77 Sgr. oder 261
Ke. vom Zentner (Pos. 5. wuerer-. Waaren);
2) von mnchsiehenen Waaren auch Iin Verbindung mit Gummi-
elastikum oder Guctapercha, ols: Waaren ganz oder thell-
weise aus edlen Metallen, aus 1# Metallgemischen; aus Metall
echt vergoldet oder versilbent; aus Schilopat, Perlmutter, echten
Perlen, Korallen oder Seeinen gesertige, oder mit edlen Merallen
besege, 50 Thlr. oder 87 Fl. 30 Kr. vom Zeniner (Pos. 20.
kurze Waaren rc.);
3) von Krotzenleder, uch künstlichem, sic Inländische s
auf Erlaubui#scheine unker Koncrole vom Zenner 3 Thlr.
5 Fl. 15 Kr. (Pos. 21. Leder rc.);