Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1853. (2)

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Delubelle der Verschreibungssportel mit einzubringen und dile aus- 
fallenden Summe an die Nocbssportelkasse gegen Qultkung abzu. 
liesern 
Die Kosten der Bashreih unb Lehnsnahme träge, wenn uscht 
etwas onderes durch Vertrag besiimmt worden, der Erwerber. 
2. bei gerichtlicher Versteigerung von Immobilien kommen die Ansäte 
unter A. Til. 1.Nr. 12 und bei der Auktion von Mobillen dle zaanlis 
« Nr. 20. ausgesührten Gebühren in Anwendung. 
3.bel Schenkungen von beweglichem Vermäögen, welche der gerichtlichen 
# Lomirmatkon bedürsen, Ein Drittel Hrozent, als Aversional, Ge- 
4. sür Bäegng einer Hypothek, Fertigung des darüber auszunehmenden 
aol und Extenston der Pfondurkunde 
. bei Kaussummen von 25 Reble. zanr daruncer 
" 3. „ „ „ von mehr als 25 Al bis 50 5 5 
, . „ 7. „ 50 Rlhlr. bis F5 Rehlr. 
T d. , 75 Rihlt. bis 100 Achlc. 
1 c. bel böber leelgenden Simmen kommen auherdem von jeben 
angeane oder vollen 50 Nbble über 100 00 Rihtr. bis 
1000 
* 
und 
von jeben angesangenen o oder vollen 100 **' über 1000 
NRthle. .... 
. Lel hypotheken füsunbesttmmleSummeassaschtlbbckeodek 
doch nur mit großen Schwlerigkeit zu schübende anche 
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1. 1. bei einer Hypothek, welche sich der Verkaͤuser an dem anben, 
1 ten Gute vorbehä 
an. wegen rückständiger Kausgelder von jedem angesangenen 
oder vollen Hundert. · 
bh. wegen anderer vom Kaͤufer übernommener beislungen uis 
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sur Uebertragung einer Hypothek auf einen ondern Gläubiger einschließ. 
des Procokolle und der Urkundenertenston ist die Hälste der unter 
6. 4. bellimmeen Bestätigungssporteln zu entrichten. 
Mit obigen Ausätzen sind alle das Hypotbekengeschäft betreffenden 
VWerhandlungen, Niederschrifren, Aussertigungen und Vormerkungen 
bezahlt. Ausgenommen sind jedoch: 
  
  
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