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7. ttr Urkunden über ereheilte Prlollegien, Concessionen zu elnem Gewer-
be oder Handel, Londesherrllche Vergänstigungen, Volljährigkelés
% erklärungen, Dispensatonen! in kirchlichen Angelegenbelen und Gna-
denverleihungen .
- bis
Die bisher bei Dispensatlonen vom Ehevetbot wegen Verwandt.
schast in die Liquidatlon aufgenommene und mit Beruͤcksichtigung des
naͤheren oder entsernteren Verwandtschaftsgrades verschieden ange-
sebte besondere Dlepensations= und Cepialgebühr fälle künstig ganz
weg und kann lediglich noch bei Besiimmung des Dispensarlonsquan=
lum Berücksichtigung sinden.
Termine zur Ablösung von Urkunden der gedachten Art sind küns-
tig niche anjuberaumen, und es sindet demnächst lediglich der Spor-
keila suc das, über die Ausantwoctung auszunehmende Protokoll
tat
üetrigens bleibt es in reinen Gnadensachen Hoͤchster Entschlles-
sung vorbehalten, ob in dem einen oder dem andern Falle den Be.
1 eiligten Sporkelsreiheit gewährt werden solle.
B. suͤr Bestaͤtigung von Innungsat ifeln, *“-“ der eiwaigen Vor-
verhandlungen
rr bis
fuͤr Ertension der Urkunde !4½m
I bis
s
kegieksmgsclbstbcsokgt,sosmdfüciedeSciccdrchinschkist
anzuseben.
In glelcher Weise wird liquidlr#, wenn diese Behörde Nachträge
zu Handwerksartikeln ausarbeiter. Hondelt eo sich aber nur um Be-
lätgun von Nachträten so ist die Hälste der umter 8. und 9. be-
cerkten Sähe onzuw
10. sür des — an einen Auslaͤnder durch Fürst.
en Reglerung mie Einschlußt reseriptlicher Anordnung, jedoch mit
Auenhnee etwaiger besonderer Vorerörterungen.
iir Erheilung des Bürgerrechts in den Städten, betragen dle Spor-
a. in Grelz
b. in ulemade,
aa. bel Eingebo ....
bl).bct Inland-m arise-halb der Stabt. ....
Wird die Ausarbeitung von Innungsartikeln von Fuͤrstl. Landes-