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nen auf Gesuche um Erloh oder Gestundung von Strasen und Spor-
keln. Wiederholr aber der abgewiesene Suppllkank sein Gesuch, so
sind für die abschlägliche Resolurion und deren Anseriigung .
s anzusehen.
30. Verhandlungen und Versuͤgungen, welche dle Milltaͤrdienstpflicht be-
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tressen, sind sportelsrei.
Ausgenemmen sind die Stellvertretungs- und Loosnummeraus=
kauschongelegenhelten.
abei komme:
a. fuͤt die Verhandlung inclus. Protokol .....
bfind-cEttcnstondckllkkune. .....
in Ansab.
Wegen den Ausloͤsungen bel Micirnesloasungen. bwr es bel
den diesfalls getrosfenen Belstimmungen, sosern nicht je nach den
Umstanden eine Aenderung darin suͤr noͤthig 7 wird.
Rücksichtlich solcher Verhandlungen und Aussertigungen in Gna-
bensachen, welche in dlesemm Tirel keine Erwöhnung gesunden haben,
jedoch ihrer Natur nach der Sportelpflicht unterliegen, wie F.
S.t#andeserhöhungen, Prädikatsertheilungen und dergl. bleibt For.
licher Landeoregierung vorbehalten, die Sportel nach Besinden der
Umstände und mit allensallsiger analoger Anwendung ählicher In
dieser Tare enthaltener Ansätze zu bestimmen.
Tlt. IV. In Untersuchungs. Denunciatlons- und Pollzel-
sachen.
A. A.
In den, nach dem Landesgesebe vom 22. November 1841, dle Ab-
(retung der mit den Patrimontalgerichten verbundenen Criminal.
bbergerichebanket und deren Uebernahme von Selten des Staate
, zur Criminalobergerlchtsborkelt gehörigen Untersuchungs= und
rnn chen
für Regillroturen und Protokolle uͤber Anzeigen von Veibrechen, Ab.
hoͤrung von Zeugen, Erklaͤrungen der Damnisicaten- Eigenthume.
bestärkungen, Beschassenheits · Besund, Besichtigung und Seetion
eines gecchnamo, summarische und Schlusi= Verbore der Inculpo-
ken, Conftontationen und sonstige vo kommende Verhandlungen und
Erpediktonen sic jede volle oder angesongene
und wenn der Protokollant sich elnes weiteren ½% des nach " 1. der