Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1855. (4)

Gesetzsammlung 
des Fürstenthums Reuß älterer Linie. 
W. 17. 
(Ausgegeben den 8. August 1855.) 
  
40. Bekanntmachung, 
die paßpolizeiliche Behandlung der Ausländer in Oesterreich 
betressend. 
Da zufolge einer, auf gesandtschaftlichem Wege anher gelangten Mittheilung 
der k. k. österreichischen obersten Polizeibehörde häusig Fälle vorkommen, wo aus der 
Nichtbeachtung der Vorschriften der österreichischen Verordnung vom 3. Mai 1853 
über die paßpolizeiliche Behandlung der Ausländer in Oesterreich, namentlich des 
Schlußabsatzes in §. 3 für die Reisenden Unzukömmlichkeiten erwachsen: so wurd, 
um den durch die Nichtkenneniß der dießfallsigen Vorschriften eutstehenden Nach- 
theilen für die nach den Oesterreichischen Staaten reisenden diesseitigen Unterthanen 
möglichst vorzubeugen, die gedachte Verordnung zur Nachachtung der letztern, sowie 
der zur Paßertheilung ermächtigten Behörden nachstehend zur allgemeinen Kunde 
gebracht. 
Greiz, den 16. Juli 1855. 
Fürstl. Neuß. Plauische Landesregierung das. 
Otto. 
v. Geldern- Erispendork. 
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