Gesetzsammlung
des Fuͤrstenthums Reuß alterer Linie.
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W. 17.
(Ausgegeben den 11. August 1856.)
30. Bekanntmachung
des zwischen Preußen und den übrigen Staaten des Deutschen Zoll-
und Handelsvereins elnerseits und der freien Hansestadt Bremen
andererseits abgeschlossenen Bertrags wegen Beförderung der gegen-
seitigen Verkehrsverhältnisse.
Nachdem zwischen Preußen und den übrigen Staaten des Deutschen Zoll-
und Handelsvereins einerseits und der freien Hansestadt Bremen andererseits der
nachstehend abgedruckte Vertrag vom 26. Januar dieses Jahres wegen Beförderung
der gegenseitigen Verkehrsverhältnisse abgeschlossen und ratisscirt worden ist, so
wird Solches hiermit zur Nachricht öffentlich bekannt gemacht.
Greiz, den 28. Juli 1856.
Fürstl. Reuß-Plauische Landesregierung vas.
Otto.
N. v. Geldern-Ertependorf.