Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1857. (6)

Gesetzsammlung 
des Fürstenthums Reuß älterer Linie. 
W. 11. 
—ien den 22. April 1857.) 
  
17. Beatanntmachung, 
die Königl. Hannover'schen Zoll= und Stenerämter betreffend, welche 
in Folge des zwischen den Zollvereinsstaaten und der freien Hanse- 
stadt Bremen geschlossenen Vertrags wegen Beförderung der gegen- 
seitigen Verkehrsverhältnisse vom 1. Januar l. J. an aufgehoben 
und neuerrichtet worden sind. 
In Gemäßheit des unterm 28. Juli v. J. veröffentlichten Vertrags zwischen 
den Zollvereinostaaten und der freien Hansestadt Bremen vom 26. Januar v. J., 
die Beförderung der gegenseitigen Verkehrsverhältnisse betreffend und der dazu ge- 
hörigen Uebereinkünfte II., III. und [IV. (vergl. Stack 17, Nr. 30 der Gesee- 
sammlung vom Jahre 1856) sind, auher gelangker Miltheilung zufolge, 
das bicherige Zollamt am Bahnhofe zu Bremen, 
dad Nebenzollamt I. zu Lilienthal, und 
die Nebenzollämter II. zu Höftdeich und Ritterhude 
vom 1. Jannar l. J. an aufgehoben, dagegen aber von demselben Tage an die in 
dem Verzeichnisse unter A. aufgeführten Zollämter neuerrichtet, und die Befugnisse 
der darin unter B. aufgeführten Zoll- und Steuerstellen in der dort näher an- 
hegebenen Urk festgesteilt worden. In Betreff der Ausstellung und Erledigung von 
Uebergangsscheinen und der Abfertigung von Postgütern sind die biöherigen Be- 
sugnisse der in der Anlage unter B. erwähnten Zoll= und Steuerstellen nicht ge- 
ändert worden. 
Solches wird hierdurch zur allgemeinen Kunde gebracht. 
Greiz, den 6. April 1857. 
Fürstl. Reuß-Plauische Landesregierung das. 
Otto. 
I. v. Geldiin · Crispendors. 
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