Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1859. (8)

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Für die Ausrottung 
a) des Oberschenkelkopfes 
5) des Oberarmkopfes . . 
c)desElleabvgea-oder Kniegelenkes . 
4) des ganzen Unter= oder Oberkiefers 
e) eines Gelenktheiles des Unterkiefers 
0 eines sonstigen Knochentheiles oder reann 
Für Operation eines falschen Gelenkes . 
surdteersteAnlegungdeömechamfchenEksahes 
s)einesfehlendenAnch,derNaseu.dergl.. 
b) einer fehlenden Gliedmaße .. 
Für Trennung der Verwachsung 
a) von Fingern oder Zehen . 
b) der Zunge mit benachbarten Theilen, ber Wangen mit 
mit dem Zahnfleische, der Augenlieder mit dem Aus 
apfel oder unter fich ... 
Für gänzliche oder treilweise As#ng eines r eder 
Zehennagels 
Für Anbohrung 
a) des Schädels. 
b) der Stirnhöhle 
e) der Oberkieferhshle 
4) des Warzenfortsatzes 
e) des Brustbeines. 
Für Sehnen- und Auslelschnit aler Art in eicdee 
Anzahl 
Für orthopädische Manipulation. . 
Für Oeffnung bei Verschließung des Cehörgonges, des Mun. 
des oder der Nasenlöcher, 
Für Kathedrisirung oder Sondirung des koränennasenkanats 
Für Durchbohrung 
a) eines Ohrläppchens 
5b) des Trommelfelles= 
e) der eustachischen Roͤhre 
Für Kathedrifirung der Ohrtrompete 
Für Reinigung des äußern Gehörganges 
Für Beide um die Hälste mehr. 
Für Durchschneidung des Gesichtsnerven . .. 
FürEatfekiiuiigfremderimsugefestsihendek Körper .. 
10 bis 25 Thlr. 
6 bie 15 Thlr. 
8 bis 20 Th#r. 
10 bis 25 Thlr. 
5 bis 15 Thlr. 
3 bis 15 Thtr. 
6 bis 12 Thlr. 
15 bis 25 Sgr. 
15 bis 25 Sgr. 
2 bis 6 Thlr. 
15 Sgr. bis 5 Thlr. 
15 Sgr. bis 2 Thlr. 
5 bis 10 Thrr. 
2 bis 3 Thlr. 
5 bis 68 Thlr. 
2 bis 4 Thrr. 
5 bis 8 Thlr. 
2 bis 10 Thlr. 
5 bis 10 Sgr. 
1 bis 4 Thlr. 
15 Sgr. bis 1 Thlr. 
5 bis 10 Sgr. 
2 bis 4 Thlr. 
4 bis 3 Thrr. 
15 Sgr. bis 1 Thlr. 
8 bis 12 Sgr. 
3 bis 5 Thlr. 
10 Sgr. bis 1 Thlr. 
18
	        
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