Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1859. (8)

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Beklrefsen vorstehende Operationen (73 bies 79) mehrere 
Zähne, so gebührt für den zweiten, dritten und fol- 
genden die Hälste. 
80) Für neue Besestung eines oder mebrerer künstlicher Zähne 10 bis 20 Sgr. 
Nachhülse zur Befestigung in den ersten Tagen ist ulcht 
zu vergülen 6 
81) Zür Operation der Epeichelfi ·..... 2 bis 4 Thlr. 
82) Für Durchschneidung des ente#nchen 5 bis 10 Sgr. 
83) Zür Ablürzung 
u) des Zäpschs 220 Sot. bis 1 Ab- 15 Sgr. 
b) der Zunge.. 2 bis 4 Thlr. 
84) Für Ausrottung 
n) der Zunge oder eines entarteten 41i derselben .. 4 bis 6 Thlr. 
b) einer Mandel .. 2 bis 4 Thlr. 
85) Für Operation der Froschgeschwust ·.... 2 bis 4 Thlr. 
86) ZFür die erste Einbringung einer Schlundroͤhre ..... 10 bis 15 Sgr. 
Jedes solgendemal die Hälfte. 
87) Zür unblutige Entsernung eines in der * 1in- 
den sremden Kärpers 1 bis 3 Thlr. 
88) Zür den Speisershrenschnitt . ...... sbiolöcdln 
89)Furdenstkblko,vfodtr Luftrdhrenschmls ...... 6 bis 12 Thlr. 
90) Für Ausrottung 
a) der Ohrspeicheldrüe 4 bis 8 Thlr. 
b) einer andern Speicheldrüfte 2 bis 5 Thlr. 
Wa) der vergröherten Shhildpruse ·....... 15 bis 15 Thlr. 
4) einer Brust ......... 6 bis 12 Thlr. 
e) der Achseldrüsen.. 4 bis 6 Thlr. 
91) Für Abzapfung 
a) der Brustbablll 4 bis 6 Thlr. 
bh) der Unterleibshöhle 20 Sar. bis 1 Thlr. 
Wc) der Harnblase oder einer k rbin in * Bauch- 
öhle 3 bis 5 Thlr. 
d) des ofinn eder rgend einer zueri Sac, 
geschwulst 15 Sgr. bis 1 Thlr. 
92) Für die Speaiien zur Naditalkur des Wasierbruches4 4 bis 8 Thlr. 
08) Für die Neposttion eines eingeklemmten Bruches 41 bis 3 Thlr. 
94) Zür Operatien eines eingeklemmien Bruchs 8 bis 12 Thlr. 
95) Für Radikaloperation eines Bruches ... 6 bis 10 Thlr. 
96) Zür Bestellung und Anlegung eines Bruchbandte 15 Sgr. bis 1 Thlr.
	        
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