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mien, Endemien und Contagionen zur Eermittelung ihrer Ur-
sachen, ihres Charaklers, und zur Besorgung der medicinal-
pelizeilichen Anordunngen ist nach Beschaffenheit der Krank-
beir, Anzabl der Personen und anderer die Bemübmig beim
Geschäfte erschwerender Umstände einschlieWlich des (büisniheen,
Berichtes anzusetzen
Für jeden nachsolgenden Vesüch bei einzelnen Krunken zu obi-
gen Zwecken einschliehlich der schriftlichen Anzeige
Fü E—— — bei Erwachseuen
—————
b) ohne Ersolg
Für den Koiserschnitt an einer Tobien. .. .
Für die Untersuchung einer Aßetunt oder Mole nebst schnit-
lichem Berichte und Gutachten
Zür Untersuchung eines lebenden eter. “ NNnn-
in Hinsicht auf Reise, Gliedmaß, Lebenssähigkeit, Erstgeburt
bei Zwillingen, Aechtheit und Rechtmößigkeit mit Einschluß
der eiwa nothwendigen untersuchung der Wöchnerin nebst
schristlichem Gutachten .
Für die eschigung einer Leiche, deren zergliederug nich
ersordert w
2 Tdlr., 3 bis 4 Thlr.
10 bie 15 Sgr.
6 bis 8 Tblr.
2 bis 3 Thlr.
2 bis 4 Thlr.
Sgr. bis 1 Thir. 10 Sgr.
1 bis 3 Thlr.
adr e H 4½ bis 1 Thlr. 1 Ser
20 Syr.
dem Wundarzte.
Bei gleichzeitiger Belihligung uchrerer beichen au dem-
selben Orte ist für jede nachselgende nur die Hälfte des min-
desten Betrages anzusetzen.
Z# schisiuacn. Bericht und Gutachten darüber.
Betrifft dieß mehrere alei harrige Leichen, so ist für ut
nelgenne! nur anzuseten .
Fnk die einer Sektion v rrt zus urchun
1 Arze
rem Wundarzte
Für die Zergliederung der geiche eines LCrnochsenen mit ain-
schluß des Diktirens und Unterzeichnens des Protocolles je
nach deren geringerer oder gröherer Ausdehnung oder Voll-
ständigkeit
dem Arzte
dem Wundarzte
20 Sar. bie 1 khlr.
10 bis 15 Sgr.
20 Sgr.
15 Sor.
2 Thlr., 4 bis Thlr.
3 Thlr.