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37. Regulativ,
Abänderungen in der Conttole uͤber die Wegegelder-Einnahme
betreffend.
Da sich die bisherige Einrichtung bezüglich der Controle über die Wegegeld-
Einnahme nicht allenthalben als zweckmäßig und auoreichend erwiesen hat, so ist
für nöthig befunden worden, in dieser Beziehung folgende veränderte Bestimmun-
gen zu treffen:
1.
nennnl % Wegegeldzetcel jeder Barriere erhalten eine besondere Farbe und zwar
der Barriere au On-raurzach= Schönfeler Straße blau,
- - Schoͤn aseh . toth,
Fraureuth .. weiß,
- -Greiz- Elserterg- Straße .. ......totl),
- :GkktzZe-slenkodaGeI-aek Straße ....·.Iveiß,
· -Wsldktaube.. ..·...blau,
- -SZeulenroda.. blau,
-Neundorf.. wþoabtiß,
Burgt. rolh,
-Plothen. . blau,
- eiN bboelau,
Erispendorf blau.
und - mit durch ein Buch (24 Bogen der Bogen zu Zeileln) bindurch
laufenden Nummern, so daß diese von 1— 768 reichen, bedr
Jedes Buch bildet hinsichtlich der Controle für die ——d- eine
Serie. Die Ausgabe solcher, durch Farben und Nummern unterschiedenen Zettel
erfolgt übrigens erst, sobald der bisherige Vorrath verbraucht ist.
2.
Itgen o Die Wegegeldzettel werden an die Einnehmer auf elangen wie bisher von
der r Fchh Landstraßenbau-Cassenverwaltung — an die Einmhmer in der Herr-
Elnnehmer.
t Burgk durch Vermittelung des dortigen Fürstlichen Amtes — abgegeben.
Van- der jedesmaligen Abgabe ist die Wegebauinspection von Seiten der gedachten