Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1859. (8)

Gesetzsammlung 
des Fuͤrstenthums Reuß aͤlterer Linie. 
„W. 11. 
(Ausgegeben den 31. August 1859.) 
40. Verordnung, 
die Anwendung von Steinpappedachungen 
betreffend. 
In Folge der rücksichtlich der Sicherhelt und Feuerfestigkeit der Dächer aus 
sogenannter Steinpappe anderwärts gemachten günstigen Erfahrungen wird mie 
Sercnissimi höchster Genehmigung hiermit verordnet, daß Steinpappendächer als 
harte Bedachung anzusehen und überall da, wo diese vorgeschrieden, gesetzlich zu- 
lässig find. 
Insbesondere wird hierbei deren Anwendung für die Reparatur von Schin- 
deldächern, welche bauordnungsmäßig als solche nicht wieder hergestellt werden dür- 
fen, empfohlen. 
Greiz, den 10. August 1859. 
Fürstl. Reuß-Plauische Landesregierung das. 
Otto. 
N. v. Geldem- Onspendor#.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.