Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1859. (8)

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welche die Erhaltung der Fußsteige (namentlich gehört dahin die Beseicigung der 
den Wasserabfluß von denselben binderaden Graswölste an den Rönden) und die 
Nettigkeit der Straße zum Zwecke habe 
rabenräumen und uersbe serungen. an den Böschungen sind da, wo es von 
der Inspection besonders angeordnel wird, vorzunehmen. 
Nimmt der Staub zu sehr überhand, so ist derselbe dehutsam abrieten 
und nachdem die darunter elwa sich besindenden Steine ausgesondert und auf d 
Materialhaufen gebracht worden sind, auf den Seiten aufzuhäusen und mir der 
Schaufel fest zu schlagen. Da jedem Aufseher ein Theil des zur Unterhaltung der 
Straße vorzubereitenden Steinmaterials im Taglohn selbst zu schlagen obliegt, so 
kann, wenn sonst nichts Nothwendiges zu thun ist, diese Arbeit vorgenommen wer- 
deu. Bei anhaltendem Regen und Gewittergüssen ist der Ablauf des Wassers zu 
regeln, Gräben, Abschläge und Kanäle offen zu halten, Koth abzuziehen, Gleise 
fleißig einzuziehen, und überhaupt die Fahrbahn durch unablässige Sorgfalt eben 
zu erhalten. 
D. Arbeiten im Herbste. 
nassem Wetter ist Schlamm abzuziehen und da, wo die erforderliche 
W ver Straße nicht mehr vorhanden, Steine aufzuschütten, da wo die Wöl- 
bung zwar noch da ist, aber Gleise entstanden sind, nur diese mit Unterhaltungs- 
material aufzufüllen. Vorzugsweise nöthig ist es, die eingefüllten Steine 2. im- 
mer wieder in dle richtige Lage zu bringen, wenn Gleise eingefahren worden, auf 
die Fuhrleute, die gerne dann in einer Spur bleiben, strenge Acht zu haben und 
da nölhig durch hingelegte Steine diesen Unfug zu hindern. Es verstehr sich von 
selbst, daß dieß in der Art geschehen muß, daß diese Steine, welche jeden Abend 
entfernt werden müssen, die Passage und das Ausweichen nicht über den Zweck 
hinaus hindern. 
Von der Frähjahrs= und Herbstarbeit hängt vorzugsweise der Zustand der 
Straßen ab, und hat sich dies der Aufseher als Sporn zu möglichster Thätigkeit 
in diesen Jahreszeiten zur Notiz zu nehmen. 
d. Arbeiten im Winter. 
Bei trockenem Froste und Schlittenbahn sind die lose auf der Fahrbahn lie- 
genden Stelne auf die Vorrathshaufen zu bringen und jede freie Stunde zum 
Schlagen des dem Aufseher zufallenden Kiespensums zu verwenden 
Bei tiefem Schneefalle und Wehen muß die Fahrbahn ausgeschsufel. und 
sobald als thunlich die Passage geöffnet werden; kömmt hierbei der Aufseher nicht 
allein vurch, so werden ihm vom Steaßenmeister oder vom Insprocor Hülfsarbeiter 
beigegeben. Nur wenn aller Anstrengung ohngeachtet die Fahrbahn auf der
	        
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