Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1859. (8)

— 246 — 
K. 8. 
Die zur Unterhaltung angefahrenen Materialvorräthe an Steinen x. hat der 
Wegaufseher zu übernehmen, vor dem Einwersen nach der ihm von Fürstlicher 
Straßen= und Wegebau-Inspection übergebenen Schablone klar zu schlagen, oder 
schlagen zu lassen. 
. v. 
Wenn bei trockener Witterung auf der Fahrbahn hohe Kämme oder Ballen 
sichtbar werden Fii, so hat er solche abzuarbeiten, drögleichen tiefliegende Fuß- 
wege zu erhöhen 
C. 10. 
Deögleichen hat er darauf zu sehen, daß da, wo ein Grundbau auf den 
Communicatsonswegen besteht, derselbe nie von Deckmaterial entblößt sei, damit 
die Steine nicht abgeschliffen oder gar herausgerissen werden. 
(. 11. 
Das Einbauen de 1nterhaltungemnarertac geschieht in der Regel und am 
zwechmäßigsten im Herbste und nur für den Fall, daß das Einbauen im Herbste 
nicht zu ermöglichen wäre, ist dasselbe im Frühjahre gestattet, jedoch nur bei 
nasser Witterung 
Hiernächst sind vor allen Dingen die Gleise mit Material auszufüllen und 
dann erst die Breite der Fahrbahn damit zu bedecken, wobei sedoch das Material 
nicht unnüt zu verschwenden ist. In gewissen Entfernungen muß immer noch em 
kleiner Vorrath liegen bleiben, um einzelne Stellen nachbessern zu können. Ganz 
besonderer Fleib und Aufmerksamkeit ist auf das Einzleisen derjenigen Strecken zu 
verwenden, welche mit Material frisch überschnctet (eingebaut) worden sind. 
. 12. 
Der Wegaufseher hat nicht allein die Aufsicht über die ihm mit Zustimmung 
seiner Vorgesetzten beigegebenen Hölféarbeiter zu führen, sondern auch dorauf zu 
sehen, daß die Anfuhr des Untrrhaltungs- Materiols in gehöriger Ordnung an 
den Geiten der Wege geschehe 
Das angefahrene Material hat er nach Vorschrift zu messen resp. zu setzen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.