Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1860. (9)

Gesetzsammlung 
des Fuͤrstenthums Reuß aͤlterer Linie. 
W. 3. 
(Ausgegeben den 4. April 1360.) 
  
12. Negierungs. Bekanntmachung, 
den Beitritt der freien Stadt Lübeck nebst dem Amte Bergeborf zu 
dem Vertrage vom 15. Juli 1851 wegen gegenseitiger Uebernahme 
der Auozuweisenden, rc. 
betreffend. 
Zu Folge einer anher gelangten Mittheilung ist der Senat der freien Stadt 
Lbübeck dem Vertrage wrgen Uebernahme der Auêzuweisenden d. J. Gotha ben 
15. Juli 1851, sämmtlichen auf diesen Vertrag bezüglichen Schlußpretokollen 
und der im Jahre 18356 unter sämmtlichen contrahirenden Regierungen, mit Aus- 
nahme der Königl. Baierischen Regierung, getroffenen Verabredung hinsichtlich der 
Uebernahme ehelicher und unehelicher Kinder (es. No. 1 (1) der Gesetzsammlung 
1857) mit der Maßgabe beigetreten, daß der Vertrag vom 1. Mai dieses 
Jahres an alc verbindliche Norm fur die freie Stadt Lübeck anerkannt wird. 
ieser Beitritt umfaßt zugleich, nach der im Einverständnisse mit der freien 
Stadt Hamburg abgegebenen Erklärung, das beiden Städten gemeinschoftliche Amt 
Bergedorf. 
Solches wird hierdurch zur allgemeinen Kenneniß gebracht. 
Greiz, am 8. März 1860. 
Fürstl. Reuß-Plauische Landesregierung das. 
Otto. 
N. v. Geldern= Crispendors. 
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