Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1860. (9)

Gesetzsammlung 
des Fuͤrstenthums Reuß aͤlterer Linie. 
W. 1. 
(Ausgegeben den 13. April 1860.) 
  
11. Gesetz, 
die Verhältnisse der Civilstaatsdiener, insbesondere die Pensionirung 
derselben und deren Hinterlassenen 
bekreffend. 
Wir Caroline Amalie Elisabeth, verwittw. Fürstin Reuß üälterer 
Linie, Gräfin und Herrin von Plauen, Herrin zu Greiz, Kranichfeld, 
Gera, Schleiz und Lobenstein, geborene Prinzessin zu Hessen-Homburg, 
* “ - ge 8 zu - 
als Vormünderin Unseres vielgeliebten minderjährigen Sohnes, 
Heinrich des Zwei und Zwanzigsten älterer Linie souveränen 
Fürsten Reuß, Grafen und Herrn von Plauen 2c. und Landesregentin, 
haben in der Absicht, die Rechte und allgemeinen Pflichten der Eivilstaatsdiener 
in gleichmäßiger Weise zu ordnen, insbesondere die Pensionsansprüche derselben nach 
sesten Grundsähzen zu regeln, die betreffenden Verhältnisse — dem von Unsern ge- 
treuen Ständen gestellten Antrage entsprechend — durch ein Geseh festzustellen be- 
schlossen, und verordnen daher mit deren Zustimmung hiermit Folgendes: 
S. 1. 
Als Staaleêdiener im Sinne dieses Gesetzes sind nur diesenigen anzusehen, 
welche auf ein beständiges öffentliches Amt im unmittelbaren Staatsdienste gegen 
eine bestimmte aus S#aalskassen gewährte jährliche Besoldung eingesetzt sind. 
8. 2. 
Dieses Geset ist sonach insbesondere nicht anzuwenden: 
1) auf die aus der Fürstlichen Eivilliste und aus Fürstlichen Privakkassen 
besoldeten Diener; 
5 
Stcatsdiener 
im Sinne des 
des gegenwaͤl · 
wötugen 
lebes. 
NVortichung.
	        
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