Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1861. (10)

Gesetzsammlung 
des Fuͤrstenthums Reuß aͤlterer Linie. 
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M. C. 
(Ausgegeben den 4. Juni 1861.) 
  
16. Gesetzliche Verordnung, 
die subsidiarische Haftpflicht bei Uebertretung der Gesetze über 
indirekte Steuern 
betreffend. 
Wir Caroline Amalie Elisabeth, verwittw. Fürstin Reuß 
älterer Linie, Gräfin und Herrin von Plauen, Herrin zu Greiz, 
Krannichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein, geborne Prinzessin zu 
Hessen-Homburg, als Vormünderin Unseres vielgeliebten minderjäh- 
rigen Sohnes, Heinrich des Zwei und Zwanzigsten älterer Linie 
sonveränen Fürsten Reuß, Grafen und Herrn von Plauen 2c. 
und Landesregentin, 
haben Uns bewogen gefunden, auf Grund der in der vom 1. bis 13. October 
vorigen Johres zu Erfurt abgehaltenen Konferenz der Bevollmächtigten des 
Thöüringischen Zoll= und Handelsvereins getroffenen Verabredungen, Volgendes zu 
verordnen: 
F. 1. 
Ueberall, wo in den Gesetzen über gemeinschaftliche indirekte Abgaben eine 
lubsidiarische Haftpflicht für de von dem Uebertreter eines solchen Gesezes verwirke 
Strafe bestimmt ist, wird dieselbe, so weit es nicht schon jetzt der Fall ist, zu- 
gleich auf die Haftpflicht für die Gefälle und Prozeßkosten erstreckt, zu deren Jah= 
lung der Uebertreter verurtheilt worden ist. 
g. 2. 
Diese Oaftpflicht tritt ebensowohl wegen verwirkter Kontraventionsstrafen, als 
wegen Defraudationsstrafen ein; es kann sedoch, im Falle mehrere oder wiederholte 
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