Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1862. (11)

Gesetzsammlung 
des Fürstenthums Reuß älterer Linie. 
W. 8 
(Ausgegeben den 15. Juli 1862.). 
19. Vekanntmachung, 
die Verzollung der sogenannten Calquirleinen 
betreffend. 
In Folge einer unter den Zollvereinsregierungen getroffenen Vereinbarung, 
sollen die stark appretirten, durchsichtig gemachten baumwollnen Gewebe, welche 
anstalt des früher gebräuchlichen Calquir= und Wachspapiers zum Durchzeichnen 
gebraucht werden (sogenanntes Calquirtuch, Calquirkeinen, Architektenleinwand, 
englische Calqulrleinwand) mit dem Satze von 5 Thalern nach Pos. II. 40 D. 
des Vereins-Zolltarifs zur Verzollung gezogen werden, was hiermit zur öffent- 
lichen Kenntniß gebracht wird. 
Greiz, am 24. Mai 1862. 
Fürstl. Neuß-Plauische Landesregierung das. 
Dr. Herrmann. 
N. v. Geldern= Srispendork. 
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