Gesetzsammlung
des Fuͤrstenthums Reuß älterer Linie.
„W. 7.
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(Ausgegeben den 10. Juli 1862.)
18. Einführungs. Gesetz
zu dem allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuch.
Wir Caroline Autalie Elisabeth verwittwete Fürstin NMeuß
älterer Linie, Gräsin, und Herrin von Plauen, Herrin zu Greiz,
Krannichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein, geborene Prinzessin zu
Hessen-Homburg, als Vormünderin Unseres vielgeliebten minder-
#jährigen Sohnes, Heinrichs des Zwei und Zwanzigsten älterer
Linie souveränen Fürsten Reuß, Grafen und Herru von Plauen 2c.
und Landesregentin, v
verordnen nach vernommenem landständischhn Gutachten, wasß folgt:
Nrt. 1.
Das in der Anlage enthaltene zu Volge des Beschlusses der deutschen
Bundesversammtung vom 18. Dezember 1856 von Commissarien der Rer
gierungen deutscher Bundestaalen ausgearbeitete
allhemeine deutsche Handelsgesehzbuch wird hiermit als Geseh,
für das hiesige Fürstenkhum bekannt gemacht.
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