Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1864. (13)

. 20. 
Nach dem gegenwärtigen Gesete ist jeder vom Tage der Publication an 
sich ereignende Pensionsfall zu behandeln. 
Auf die schon vorher aon Wittwen und Woisen bewilligten Pensionen leiden 
nur die Bestimmungen über den Wegfall der Pensionen durch den Tod, Wieder- 
verheirathung und begangenes Verbrechen Anwendung. 
Urkundlich haben Wir dieses Gesel eigenhändig vollzogen und Unser größe- 
res Regentschaftliches Insiegel beidrucken lassen. 
Greiz, den 6. Februar 1864. 
(L. 8.) Carolinc. 
Dr. Herrmann.
	        
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