Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1864. (13)

Wir Caroline Amalie Elisabeth, verwittwete Furstin Neuß, 
älterer Linie, Gräfin und Herrin von Plauen, Herrin zu Greiz, 
Kranichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein, geborene Prinzessin zu 
Hessen-Homburg, als Vormünderin Unseres vielgeliebten minder- 
jährigen Sohnes, Heinrich des Zwei und Zwanzigsten älterer 
Linie souveränen Fürsten Reuß, Grafen und Herru von Plauen 2c. 
und Landesregentin, 
fügen hiermit zu wissen, daß Wir der Gesellschaft, welche sich zum Bau und 
zum Betriebe einer Zweigeisenbahn zwischen Greiz und der Sächsisch- Vauyeri- 
schen Staatdeisenbahn mit dem Änschlusse an lehtere zwischen den Stationen 
Neumark und Reichenbach gebildet und den Namen 
Greiz-Brunner Eisenbahngesellschaft 
angenommen hat, die hierzu erforderliche Concession nach vorgängigem Einver- 
nehmen mit der Staatsregierung des Ksnigreichs Sachsen wegen der hinsicht- 
lich des dortseitigen Staatogebienes zu treffenden Verfügungen, unter den aus der 
Anlage unter 4 ersichtlichen Bedingungen ertheit, die Mitwirkung Fursticher 
Regierung bei dem Unternehmen mit ständischer Zustimmung in der ch die- 
selbe Beilage bekundeten Medalität genebmigt und die von der Güscham 
entworfenen Statuten nach vorgängiger Prüfung durch Fürstliche Regierung, in 
der durch die Beilage 3 wiedergegebenen Faffung, mit der Befugniß der 
Uebertragung sämmtlicher dadurch begründeten Rechte und Verbindlichkeiten auf 
eine Actiengesellschuft, bestätigt haben. 
Wir begehren, daß Jedermann den in den Beilagen enthaltenenen Be- 
stimmungen, so weit sie ihn angehn, genaue Folge gebe und haben zur Be- 
kundung gegenwärtiges 
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