Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1864. (13)

G 
Hier Dividendruschein 
zur 
Actie der Greiz-Brunner Eisenbahngesellschaft zu Greiz. 
Nr. 
Gegen Abgabe dieses Scheines wird nus der HKasse der 
unterzeichneten Gejellschaft die für das Jahr n Idtitatutenmäsig zu 
bestimmende und öffentlich bekannt zu machende # Dividende audgezahlt. 
Greiz der 
Greiz-Brunner Eisenbabugesellschaft. 
(Unterschrift der drei Directoren.) 
Anmerkung. Dieser Dividendenbettag verjährt und der Anspruch auf denselben 
eriöscht, wenn derselbe binnen vier Jahren von obigem Zeitpunkie 
au nichl erboben worden ist.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.