Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1865. (14)

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Benennung der Gegenstände. 
Jolläte fũr 100 Kilegramm 
im Jahre 1862. vom 1. Ocl. 1864 an. 
  
Gcaussines und andere Bausteine, einschließ. 
h der Schiefersteine: 
roh, Fahn⅜ oder besigt 
bearbeilet oder polirt 
Edelsteine jeder Art 
Achate und andere Steine ! An, be. 
arbeitet 
Mühlsteine 
SEchleifsteine und W jeder Art. 
Kall und Gipo - 
Graphit und Wasserblei 
Veeistifte- 
einfache, nur von Stein 
zusammengesegte, mit Polzschäftung. 
Parfümerien: 
alkoholhaltige 
andere . 
Senf 
Eichorien, brni der. k be 
vichte aller 
Hausenblas ase. 
Denenohusf, natürliches und linsl hen 
einschließlich der Ktüge 
Papier aller Art . 
Pappe in Tafeln jeder r Art 
Waaren aus Pappe, Sleinpappe und ½ 
piermach 
Gegenstände für * welche nur 
für die Wissenschaft oder wegen ihrer 
Seltenheit Interesse vorbienn 
Ei 
  
Frei 
50 Ctts. 
Frei 
10 pGt. des Werthes. 
drei 
1 Fro. 
10 pCl. des Werthes. 
wie Alkohol, 
I# 
5 „ 
5 
10 vot -*d 
Frei 
10 Frs. 8 Frs. 
10 pCt. des Werthes.