Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1866. (15)

17. Bekanntmachung, 
den Beitritt des Herzogthums Schleig zu dem Paßkarten- 
vertrage vom 21. October 1850 rc. 
betreffend. 
Zufolge anher gelangter Mittheilung ist das Herzogthum Schleswig dem 
Paßkartenvertrage vom 21. October 1850 (ef. die Regierungsverordnung vom 
26. Februar 1851) beigetreten und es sind die Bestimmungen dieses Vertrags 
und der ergäuzenden Verabredungen vom 7. und 8. Juli 1853 und 29. Juli 
1858 mit dem 1. März d. J. für das genannte Herzogthum in Kraft ge- 
treten 
Die Ausstellung der Paßkarten ist den Polizeibehörden der Städte und 
der Oberbeamten der Aemter, Landschaften und adeligen Districte für die ihnen 
untergebenen betreffenden Bezirke zugewiesen. 
olches wird andurch zur öffentlichen Kunde gebracht. 
Greiz, am 7. April 1866. 
Fürstl. Reuß-Pl. Landesregierung das. 
Dr. Herrmann. 
Deitmar. Kurz.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.