17. Bekanntmachung,
den Beitritt des Herzogthums Schleig zu dem Paßkarten-
vertrage vom 21. October 1850 rc.
betreffend.
Zufolge anher gelangter Mittheilung ist das Herzogthum Schleswig dem
Paßkartenvertrage vom 21. October 1850 (ef. die Regierungsverordnung vom
26. Februar 1851) beigetreten und es sind die Bestimmungen dieses Vertrags
und der ergäuzenden Verabredungen vom 7. und 8. Juli 1853 und 29. Juli
1858 mit dem 1. März d. J. für das genannte Herzogthum in Kraft ge-
treten
Die Ausstellung der Paßkarten ist den Polizeibehörden der Städte und
der Oberbeamten der Aemter, Landschaften und adeligen Districte für die ihnen
untergebenen betreffenden Bezirke zugewiesen.
olches wird andurch zur öffentlichen Kunde gebracht.
Greiz, am 7. April 1866.
Fürstl. Reuß-Pl. Landesregierung das.
Dr. Herrmann.
Deitmar. Kurz.