Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1867. (16)

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A. 
Dem (Schuhmachergesellen August Müller), welcher am (I. Augus 1818) zu 
(Fraureuth) Herrschaft (Gretz) geboren ist und sich beheweirü in Greiz aufhält, 
wird auf Grund der ausdrücklichen Einwilligung seines (Valers — Vormundes) 
des (Bönchermelsters Möller) zu (Fraureuth) und da derselbe vach den beigebrachten 
obrigkeitlichen Attesten seines Wohn= und Aufenthaltsortes durch Lehrkon- 
trakte oder sonstige Civil-Verhältnisse nicht gebunden, gegenwärtig in keiner 
Untersuchung sich befindet, auch früher noch keine gerichtliche Ehrenstrafen erlit- 
tel, vielmehr sich siets moralisch gut geführt hat, hierdurch bescheiniggt, daß sei- 
nem freiwilligen Eintritt auf dreijährige Dienstzeit in den Militärdienst nichto 
entgegensteht. 
Gegenwärtiger Schein verliert seine Gültigkeit mit dem 1. Mai 1867. 
Greiz, den 1. April 1867. 
(I. S.) (Fürliliches Julllzamt.)
	        
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