Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1867. (16)

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S. 12. 
Die Reklamationsanträge werden nach dem Schema C. aufgesiellt und 
von den mit Führung der Stammrollen beauftragten Behörden in der Regel 
vierzehn Tage vor dem Musterungstermine unmittelbar an den Ciwvilvorsitzenden 
der Kreis-Ersatz--Commission mit den zugehörigen Belegen eingereicht. 
In diesen Nachweisungen muß unter den bekreffenden Rubriken angege- 
ben werden: 
1) bei den Geschwistern eines Pflichtigen: ob dieselben bei den Eltern 
wohnen; ob sie im Orte oder auswärts verheirathet sind; wie viel Kinder sie 
haben und wie ihre Gewerbs= und Vermögensverhältnisse beschaffen sind; 
2) bei dem Grundbesitz der Umfang, der Werth, die Benutzungöart, der 
Betrag der darauf zu entrichtenden Steuern und der aufhaftenden Schulden, 
sowie der Viehstand. 
S. 13. 
Dem Eivilvorsitzenden der Kreis. Ersat-Kommission liegt es ob, die Voll- 
ständigkeit der Angaben in den bei ihm eingehenden Nachweisungen über Ja- 
milienverhältnisse der Reklamanten, sowie überhaupt alle diejenigen Umstände, 
auf welche der ö.en stelungtantr gegründet ist, gehörig zu prüfen. Er hat 
für Ergänzung fehlender oder ungenügender Angaben Sorge zu tragen und 
im Musten#nhltermin die Entscheidung der Kreis-Ersatz-Kommission herbeizuführen. 
S. 14. 
Jurückstellungsgesuche, die von Militärpflichtigen oder deren Angehörigen 
erst im Musterungstermine selbst angebracht werden, sind von der Kreis-Ersatz- 
Kommission unter Zuziehung der im Termine gegenwärtigen Ortsvorstände so- 
gleich zu erörtern und zu prüfen. 
Können die Reklamationsgründe nicht vor Beendigung des „Gschäste der 
Kreis-Ersatz-Kommission vollständig klar gestellt werden, so ist es Sache 
deo Eivilvorsitzenden dieser Commission, die Reklamation zur behshene der 
Departements-Ersatz-Kommission gehörig vorzubereiten. 
S. 15. 
Wird der Anspruch auf Zurückstellung eines Militärpflichtigen vom Dienst 
auf den Gesundheitszustand seiner Wltern oder Geschwister gegründet, so müssen
	        
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