Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1868. (17)

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24. Bekanntmachung, 
die Veränderung der Arzneitaxe betreffend. 
Von dem Königlich Preußischen Missterium der beistlichen, Unterrichts= und 
Medicinalangelegenheiten ist laut Publikandum (lI. d. Berlin, 5. Mai d. IJ., in 
Verücksichtigung der *mv die Einführung der Agneitue- für 1808. in den neuen Landes- 
theilen mehrseitig erhobenen Bedenken, Behufs rs Ausgleichung der zwischen 
denselben und der bisherigen Hannover'schen resp. Schlezw ig- Holslein'schen Arzueitaxe 
bestehenden Verschiedenheiten, eine nochmalige Revision dr Arzneitaxe angeordnet 
worden. 
Auf Grund derselben ist eine Abänderung der Arbeitspreise genehmigt und deralf 
eine neuc Auflage der Arzneitaxe ausgearbeitet worden, welche im Verlage von Rudolph 
Gärtner in Berlin erschienen ist und mit dem 1. Juli d. J. in Kraft t 
Diese Abänderungen in den Taxsätzen sind vom 1. k. M. an auch aa das hiesige 
Fürstenthum maßgebend, während die bezüglich des Rabattes in der hiesigen Apotheker- 
ermung vom 10. Juni 1859 enthaltenen Bestimmungen, wie zeither in Geltung 
bleiben. 
Solches wird andurch zur öffentlichen Kenniniß gebracht. 
Greiz, den 22. Juni 1868. 
Fürstlich Reuß. Pl. Landesregierung daf. 
Dr. Herrmann. 
Bruno Metg. 
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