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Anmerkung 1. Audgenommen sind diejenigen Fälle, wo Rechtsamwälte
wegen einer nicht terminlichen kurzen Verhandlung, 3. B. wegen Bekannt-
machung einer Resolution, Vorlegung einer Eingabe zur Erllärung oder
Einsicht und dergleichen, ver Behörden erscheinen, in welchen vallen iter-
haupt nur
passiren. Dieser Ansat findet auch dann Stat, wenn die Vechaie
bei gelegentlicher Anwesenheit au Gerichtsstelle vorkommt.
Aumerkung 2. Wem ein Rechtsanwalt statt einer schriftlichen Eingabe etwas
mündlich zum Protokelle anbringt: so darf er dafür, einschlüssig des Weges,
in keinem Falle mehr zushen, als ihm für die schriftliche Eingabe zu
ordern erlaubt gewesen #
Vertheidigungen (öffentliche — annalchh,
a. vor einem Einzelrichter 10 Gr. bis 2 Thlr.
b. vor Kreiögerichten 1, 2, 3, 4 Thlr.
. vor dem Appellakions- T brch Sber · ele.
tions-Gerichte ... . 23 5 Thlr.
d. vor Geschwornengerichten. . ... 3, 4, 5, 6 Thlr.
Diese Ansähe können bei nehnägigen Verhaublungen nach orsioo für
jeden Tag gemacht werden
Vollmacht, für eine * mit Eishlaß! der Neinfrst oder sũr eine ie gedrugie
zu einer ganzen Sa acke . 8 Gr.
zu einem einzelnen Akte 4 Er.
für ein Sustitutorium, ebensalls mit Einschluß der Reinschrist 4 Gr.
Wege, nethwendige, innerhalb des Wohnortes, insoweit sie nicht schon unter anderen
Ansätzen mit begriffen sind — wie z. B. bei den Artikeln: Akten-Lesen, Information,
Reisekosten, Termine, Unterredung, Verhandlungen — namenklich wegen zu hallen-
der Anfragen und einzuziehender Erkundigungen mit Einschluß des Geschäftes 10 Gr.
jedoch in Injurien-Sachen und bei Uebertretungen nur dann, wenn der Sachwalter
auf ausdrückliches, besonderes Verlangen des Klienten einen solchen Weg gemacht
hat. Kounte übrigens das Geschäft eben so gut und mit geringeren Kosten
schriftlich abgemacht werden: so passirt, abgesehen von einem ausdrücklichen Ver-
langen des Gewaltgebers nur so viel, als die Besorgung auf schriftlichem Wege
hekostet haben würde.