Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1868. (17)

D. 
Formular zum Lehrvertragsverzeichniß. 
3 ss ge, N — d# 3 
Name . ZukekgoshezisMkissictlemttsquIekFYk 
. Mahecmqthsoktkpwllssm. :L,H,Bea1ektungeu. 
des Lehrlings. id Win des Gewerbe. Seen 
" mundes). „„ 
  
  
S 
  
  
  
  
#us — 
aquajnðjiiog 
  
  
  
  
i 
Erläuterungen: 
Der Wohnort des Vaters des Lehrlings oder seiner sonstigen rechtlichen Vertreter ist dann nicht an- 
zugeben, wenn er mit dem Heimathsorte des Lehrlings zusammenfällt. 
In der letzten Spalte sind die Bedingungen des Lebwertrags nach den hierüber in §. 73 der Ge- 
werbeordnung enthaltenen Andeutungen kürzlichst anzugeben. 
585
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.