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6) der Antrag auf vollständige Trennung des Civilslaatsdienstes vom Dienste
in ver Dorstichen Domanialverwaltung durch Resolution vom 20. desselben
Mon
7) die -- des Besitzers der Schlötenmühle r2c. Reinhold, wegen versag-
ter Erlaubniß zur Anlegung eines Dampfzenges durch die in Folge der Ge-
werbeordnung vom 27. April 1868 rücksichtlich der Beurlheilung des Sach-
verhältnisses und der Behördencompetenz eingetretene Aenderung,
) die Petition der Gemeinde Hohendorf wegen Enllastung Betreffs des Com-
municationswegbanes,
—
) der Antrag auf Umgestaltung der Gemeindeverfassung,
10) die Petition der Gemeinden Daßlit, Neugernsdorf und Nitschareuth um Ueber-
brückung der Elster bei der Neumühle,
) Die Petition der Greizer Braucommun um tbeilweise Entlastung von der auf
der Brauerei ruhenden Abgabe durch Resolution vom 22. desselben Monats.
12) tn mehrerer Besiher ländlicher Grundstücke um Beseitigung einiger
für geschlossene Güter bestehenden Ruhungs= und Dispositions-Beschränkungen
und um Aenuderung der Betreffs dieser Güter für Steuerzwecke angeordneten
Einschätzungsweise hat, soweit dieselbe
a) die erforderliche Abspaltungsgenehmigung und
bp 8 Verbot des Holzabtriebs und des Moosscharrens auf eigenem Grund und
oden
durch Resolntion von demselben Tage Erledigung erhalten. Rück-
I%) des s * Einschähung zum Zwecke der Steuerregulirung eingehaltenen Verfahrens
hat die in derselben Resolution zugesicherte Exörterung und Erwägung Statt ge-
sunden und es ist in deren Folge den Einschähungscommissaren aufgegeben
wor
un) alle landwirthschaftlichen Gewerbsgebäude ohne Unterschied der Bauart be-
üglich ihrer Ränme mit dem vierten Theile des Werthes einer gleich großen
Ehrbenföche,
bh) Ställe in Wohngebäuden auch bei unerfüllter Kammerzahl und ohne Rück-
sicht auf die Bauart uur mit dem Hausraumsatze
in Ansatz zu bringen, auch so weit zeither die Gebände mit höhern als den
nach dieser Norm sich ergebenden Werthsähen belegt worden, die Einschäbungs-
tabellen entsprechend abzuändern.
Betreffs