Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1868. (17)

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73. Bekanntmachung, 
die Bildung zweier Schwurgerichtsbezirke in den zum gemeinschaftlichen 
Appellationsgerichte zu Eisenach gehbrigen Thüringischen Staaten betreffend. 
Nachdem sich bei den Verhandlungen über den Anschluß des Herzogthums S.= 
Coburg-Gotha und des Fürstenthums Reuß älterer Linie an das gemeinschaftliche Appel- 
lalionögericht allhier bezüglich über Art. 2. des Vertrags vom 17. Juli d. J. die be- 
theiligten Staatsregierungen in Beziehung auf die Neubildung von Schwurgerichts-Ve- 
zirken dahin geeinigt haben, daß vom 1. Januar 1369 ab zwei dieser Bezirke bestehen, 
und der eine derselben die Bezirke der Kreisgerichte zu Eisenach, Gotha, Coburg, Son- 
dershausen und Arnstadt, der andere aber die Bezirke der Kreisgerichte zu Weimar, Weida, 
Rudolstadt, Gera, Schleiz und Zeulenroda umfassen soll, so bringen wir dies im Namen 
und Auftrag der hohen Regierungen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß. 
Eisenach, am 3. November 1868. 
Das gemeinschaftliche —ims 
ro 
Schmledigen. 
74. Bekanntmachung, 
die Excommunalisirung des Ritterguts Hohenolsen betreffend. 
In Folge eines von dem dermaligen Besitzer des Ritterguts Höhenälsen mit Be- 
zugnahme auf den Anhang sul, O des Gesetzes vom 28. März dieses Jahres anher 
gestellten Antrags auf Excommunalisirung seines Rittergutes, ist das Rittergut Hohen- 
olsen zu einem eignen Gemeindebezirk constituirt worden. 
Solches wird unter Hinweis auf die in der obengedachten Gesehesftelle enthal- 
tenen Bestimmungen zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Greiz, den 12. November 1868. 
Furstlich Neuß-Pl. Landegregierung das. 
Bruno Merz.
	        
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