Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1868. (17)

Gesctzsammlung 
des Fürstenthums Reuß älterer Linie. 
W 4. 
(Ausgegeben den 25. Januar 1868.) 
11. Be kanutmachung, 
die Königl. Preuß. Arzneitaxe 
beireffend. 
Nach der mittelst Publicundums d. d. Berlin 27. September 1867 erschienenen, 
für die hierländischen Apotheker maßgebenden neuen Auflate der Königlich Preußischen 
Arzneitare, sind, da dieselbe im Grammengewichte taxirt ist. durchgehends neue 2 
eingetreten, welche vom 1. Vebeuar kũnftigen Jahres an für das hiesige dürftenthum in 
Kraft treten, während die bezuͤglich des Rabattes in der hiesigen Apothekerordnung vom 
10. Juni 1859 euthalenen Bestimmungen wie zeither in Geltung bleiben. 
Unter Bezugnahme auf S. 21. der cit. Apothekerordnung und unter Verweisun 
auf die im Verlage von Rudolph Gärtner zu Berlin erschienene Königl. Preuß. Arz= 
neitaxe wird dies zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Greiz, am 18. Jannar 1868. 
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung daf. 
Dr. Herrmann. 
Bruno Men.
	        
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