Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1871. (20)

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Ausgangs-Bescheinigungen. 
Die Masbegleitung über die Grenze bescheinigen 
en (Unterschriften.) 
Daß doie) vorseitig bezeichneteln) (vier) Gebinde Branntwein, welche unter 
—K (23) des Ausgangs-Registers nachgewiesen wlerden), über die Grenze ausgeführt (sind), 
wird hiermit bescheinigt 
., den ten 
Amt. 
(Stempel.) (Unterschriften.) 
Oder: 
Vorseitig bezeichnete . BSebinde Vrauntwein (sind) bemr . mitlag . .. Uhr 
unter Kollo-Verschluß von hier abgelassen und binnen . .. Tag n dem . Amie zu 
. Behufs Kontrolirung des Ausgangs zu gestellen. 
N., den ten 
Amt. 
(Stempel.) (Unterschriften.) 
Die Ausbegleitung über die Grenze bescheinigen 
.den ten 
(Unterschriften.) 
Daß dlie) vorseitig bezeichneten) . Gebinde Branntwein, welche unter 
des Ausgangs-Registers nachgewiesen werden, (nach Abnahme) (unter Belassung) 
des unverletzt befundenen Verschlusses über die Grenze eingegangen sind, wird hierdurch 
bescheinigt. 
N., den ten 
Amt. 
(Stempel.) (Unterschriften.) 
Oder: 
Vorseitig bezeichnete. Gebinde Branntwein sind in den Hütesmagen 
...... Eisenbahn verleihen, welchehcut nuttags Uhr, 
*- (Serie )), verschlossen der Eisenbahn-Verwaltung zur volhinng binnen 
. bei der en ...... mtezn...... übergeben worden ist. 
I ten 
Amt. 
(Stempel.) (Unterschrift.)
	        
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