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derung oder über Beschwerden wegen Belästigung, jofern dieselben nicht mit den
ersten Frutachtunge zu verbinden sind;
Thaler für eine besseoer mit Protokollaufnahme:
; Thaler fũr jede Revision einer neuen oder veränderten Anlage, sowie
füͤr jede verschuldete Nachrevision, einschließlich des Prolokolls und beziehendlich
Auesertigung des Betriebserlanbnißscheins (Certifikato);:
Thaler für die Beantwortung der Frage, P0. es sich um einen Dampf-
kessel im Sinne der allgemeinen Bestimmungen han
Thaler für Ausfertigung eines neuen Benzibgerlauhuischeino (Cer.
ufitaie, wenn das frühere Exemplar durch Schuld des Besitzers unbrauchbar
geworden ist.
Bloße Besitzveränderung macht an sich die Ausstellung eines neuen Certifi=
kats nicht nothwendig, es ist nur der neue Besitzer auf demselben zu bemerken, wofür
nichts zu berechnen ist.
Wird die Revision ni Kesselprobe verbunden, so kommt der Sat von
2 Thalern nur einfach in Anwe
Bei auswärtigen Erperiiiondh ist außer den oben angeführten Gebühren noch
Auslösung nach dem Sate von drei Thalern für den Tag für den technischen Beamten
zu berechnen.
Bei verschuldeten Nachrevisionen werden au die Toapertkosten des technischen
Beamten, nach den in der Taxe zum Gesetze vom 10. November d. J. zashalteen
Säten, dem Betheiligten zugerechnet und für den technischen Beamten mit eingezo
In allen anderen He liquidirt derselbe die Transportkosten der ens
regierung.
S. 24.
Beschädigungen eines Dampfkessels, welche bei der Prüfung (§. 11 der allge- Zaglene von
meinen Bestimmungen) in Folge zu geringer Festigkeit sich zeigen, oder Verlte win ——
in Folge der Kaltlegung (§. 22, Nr. 2), der Außerbetriebsetzung (§. 22,
sonst durch die Ausführung der Vorsc- hriften dieser Verordnung entstehen, n! Leeans
Anspruch auf Entschädigung den Mfichtsbehorden gegenüber.
Ausnahmen von den allgemeinen uiunee und den Bestimmungen wuer Duspente⅝
Verordnung können nur von der Landesregierung gestattet werden. X
ngen.
4 lFür stationäre Daupstelsel insbesondere.
Ueber die beabsichtigte 4nh eines neuen stationären Damps- —n —.
kessels ist Anzeige an den Vorsitzenden des Landesausschusses zu erstatten. Dabei ist Kailate. *
2 t
anzugeben: If Ho
die pin des Kessels, beziehendlich die Kraft und Art der Dampfmaschine W oder
und ihre Verwendun 4rer t.
der Versento des Kessels, Wiederinve.
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