Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1873. (22)

177 
Gesetzsammlung 
das Fürstenthum lan älterer Linie. 
(usgegeben? den o. Il. 1873.) 
  
32. Landtagsabschied 
für den dritten ordentlichen Landtag. 
Wir Heinrich der IZwei und Zwanzigste von Gottes Gnaden elterer 
Linie satin Fürst Reuß, Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz, 
Krannichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein 2c. 
urkunden und fügen hiermit zu wissen. 
Am Schlusse des ven Uns in Gemäßheit des §. 78 der Verfassungeurkunde * 
berufenen dritten ordentlichen Landtags, eröffnen Mir, der Bestimmung in §. 68 
Verfassungsurkunde entsprecheuk, dem Landtage Unsere Entschliehungen bezüglich der 6 
gehabten Berathungen in * em. 
Die Vorlagen an den Landtag 
anlangent so haben W zum Theile bereits 
A. Erledigung gesunden 
1) durch besondere Dekrete, in welchen Unsere Entschließungen auf die Erklärungen 
des s Landtags bereits ergangen sind, 
a) in Betreff der Feststellung des Etats auf das Jahr 1874, 
5) in Betreff der vorgelegten Etals auf die Jahre 1875 und 1876, deren 
Berathung und Feststellung, zufolge eines motivirten, von Uns ge- 
nehmigten Antrags des bandtags, einem im Jahre 1874 einzuberufenden 
außerordentlichen Landtage vorbehalten wird, 
IP) in Betreff des Besoldungsetats für die hiesigen Staatsbeamten, 
sämmtlich durch Decrete vom 19. I. Mt 
d) in Betreff der Gewähr einer Theuerungczulage an die Staatsbeamten 
auf das Jahr 1 
durch das - vom 13. Iid. Mts., 
durch Entgegennahme der Erklärungen des Landtags in Vetreff 
a) uan zur Prüfung vorgelegten Landeskassenrechnungen auf die Jahre 1870, 
1, 1872, rücksichtlich deren im Einverständnisse mit dem en 
½“
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.