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Beibehaltung des fär sie eingetragenen Zeichens angemeldet, so ist an Stelle der früheren
die neue Bezeichuung der Firma in die für die Eintragung der Firmen bestlmmte Spalte
einzutragen.
5.
gemäß 8. 5 Nr. 3 des Gesetzes vor dem Ablause der gesetzlichen Schupfrist
die weitere Beibehaltung eines eingetragenen Zeichens angemeldet, so ist Tag und Stunde
der neuen statt der früheren Anmeldung in der dafür bestimmten Spalte zu ver-
merken.
6.
Jeder Vermerk in dem Zeichenregister hat am Schlusse das Datum der Verfügung,
auf welcher er beruht, die Angabe, an welcher Stelle der Akten die Verfügung sich be-
findet, und soweit eine solche für die Handeloregister vorgeschrieben ist, die Unterschrift
des eintragenden Beamten zu enthalten.
Von dem Vollzuge, sowie von der Ablehnung. einer Eintragung ist die Firma,
welche die Anmeldung bewirkt hat, und zwar im letzteren Falle unler Mittheilung der
Hinderungsgründe zu benachrichtigen.
Die Bekanntmachung der Eintragungen und Lböschungen ist, soweit das Gesetz sie
vorschreibt, durch das Gericht, welches das Zeichenregister führt, unverzüglich zu veran-
lassen. Bei Eintragungen sind gleichzeitig zwei Exemplare der eingereichten Abbildungen
oder, fallo der Stock für das Zeichen eingereicht ist, der letztere der Expedition des
„Deutschen Reichbanzeiger“ zu übersenden, um danach den Abdruck des Zeichens zu be-
wirken.
Ueber die geschehene Bekanntmachung ist ein Belagblatt zu den Akten zu bringen.
9.
Die Bekanntmachung einer Eintragung hat zu enthalten:
die laufende Nummer der Eintragung, den Namen der Firma und den Ort
ihrer Hauptniederlassung, Tag und Stunde der Anmeldung, die Waaren-
gattung, für welche das Zeichen bestimmt ist, die Abbildung des Zeichens und
die Unterschrift des Gerichts.
Sie ist nach folgendem Muster abzufassen:
Als Marke ist eingetragen unter Nr. 10 zu der Firma J. Haupl in
Leipzig uach Anmeldung vom 1. Juli 1875, Morgens 9 Uhr, für ätherische
Oele und Seifen das Zeichen 8
Königliches Handelsgericht zu Leipzig.
10.
Die Bekanntmachung einer Löschung hat zu enthalten: die laufende Nummer der
Eintragung, den Namen der Firma und den Ort ihrer Haupiniederlassung, die Nummer
des „Deutschen Reichsanzeigers“, welche die Bekanntmachung der Eintragung enthält,